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Comics und Recht (2014)

AG-Panel auf der Jahrestagung der Gesellschaft für Medienwissenschaft 2014
„Medien | Recht“, 02.-04.10. 2014, Philipps-Universität Marburg

gfm2014_logo

Das Panel der AG Comicforschung diskutiert das Verhältnis von Comics und Recht in drei Dimensionen.

Erstens geht es um die inhaltliche Auseinandersetzung mit Rechtsdiskursen in den traditionellen Genres der Gangster-, Detektiv- und Superheldencomics. Deren Darstellung von Verbrechensbekämpfung beinhaltet stets eine zumindest implizite Auseinandersetzung mit der Justiz. Die Selbstverständlichkeit von Vigilantentum in der Superheldentradition ist in revisionistischen Genrecomics intensiv hinterfragt und bis zum Zusammenbruch und der (Re)-Konstruktion von Rechtssystemen in Utopien und Dystopien weitergeführt worden.

Zweitens wird das für Comicschaffende typischen Spannungsverhältnis zwischen Zuschreibung und Aneignung untersucht. Autor_innen und Zeichner_innen werden für negative Reaktionen auf ihre Schöpfungen zwar verantwortlich gemacht, profitieren von deren Vermarktung in der Regel aber nur in begrenztem Umfang. Auch in Zeiten massiv gelockerter (Selbst-)Zensur nehmen Verlage, Vertriebe und Verbände auf Comicschaffende Einfluss. Dass zu dem hieraus resultierenden Mangel an künstlerischer Autonomie in der Regel auch wirtschaftliche Benachteiligung wie erzwungene Abtretung von Eigentums- und Verwertungsrechten kommen, hat gerade im US-Mainstream zur Abwanderung namhafter Künstler_innen zu Independent-Verlagen oder gar deren Selbstvertrieb geführt.

Drittens wird einer noch stärker medienrechtlichen Facette von Urheberrecht im Comic nachgegangen. Die Verwendung sogenannter Bildzitate (in der Regel ohne Herkunftsangabe), von Bildern und Texten, über deren Urheberrecht man nicht verfügt, stellt ein typisches Comic-Problem dar. Die Verwendung und Weiterbearbeitung fremder Bilder und Texte kann dabei jedoch nicht nur wie gewohnt als urheberrechtliches Problem, sondern auch als Bestandteil heutiger künstlerischer Ausdrucksformen und entsprechender Aneignung von Medieninhalten diskutiert werden.

Moderation: Véronique Sina (Bochum)

Zum Tagungsbericht von Laura Oehme.

www.online.uni-marburg.de/gfm2014


Hans-Joachim Backe (Bochum)
„Ästhetik der Selbstjustiz. Bruch von Comickonventionen als Reflektion von Rechtsdiskursen“

Der Comic-Mainstream ist seit Anbeginn auf inhaltlicher Ebene mit (Un-)Rechtsdiskursen verknüpft. Gangster-, Detektiv- und die aus ihnen hervorgegangenen Superheldencomics verhandeln immer aufs Neue Fragen von Recht und Gesetz. Superman, der erste und prägendste Superheld, stellt seine anfänglich recht groben Methoden schnell in den Dienst der Öffentlichkeit und folgt einem Ethos, das ihn in eine Linie mit Staats- und Rechtssystem bringt. Gerade im Marvel-Universum wird Figuren wie Spider-Man oder den X-Men gesellschaftliche Anerkennung länger versagt, was sie oft ohne eigenes Zutun zu Gesetzlosen macht. Darüber hinaus begeben sich Figuren wie der Punisher oder Batman ständig oder zeitweise in offene Opposition zum Rechtsapparat und orientieren sich ausschließlich an ihrem eigenen Wertekodex. Spätestens seit den 1980er Jahren sind die Justizdiskurse des Superheldencomics Gegenstand seiner eigenen Reflektion geworden. Der hier skizzierte Beitrag argumentiert, dass in den einschlägigen Texten dieser Tradition – von Moore und Gibbons Watchmen (1985-1986) über Mills und O’Neills Marshall Law (1987-2002) bis hin zu Ennis und Robertsons The Boys (2006-2012) – die fragwürdigen Rechtskonzepte ihrer Figuren nicht nur inhaltlich, sondern auch durch eine Ästhetik des Normbruchs zum Ausdruck bringen. Die gesamte Bandbreite ästhetischer Verfahren wird von diesem Normbruch berührt, so dass Linienführung und Koloration, Sprechblasen und Soundwords, Panelanordnung und Erzählstruktur einer Aufmerksamkeit ausgesetzt werden, die in den zugrundeliegenden normierten Massenprodukten nicht zu finden ist. Die kritische Auseinandersetzung mit Recht und Gesetz, so die hier vertretene These, geht im Superheldencomic daher stets mit einer Thematisierung der eigenen Ästhetik einher.


Andreas Rauscher (Mainz)
„Author’s Rights vs. Auteur’s Duties – Probleme der Autorenpolitik im US-Comic-Mainstream”

In den 1980er Jahren veränderte die Mitwirkung von stilprägenden Comic-Auteurs wie Alan Moore und Frank Miller maßgeblich das Erscheinungsbild der US-amerikanischen Superheldencomics. Graphic Novels wie The Dark Knight Returns (1986) und Watchmen (1986) dekonstruierten die Formeln und Standards der klassischen Men-in-Tights-Epen zu Gunsten einer ambivalenten Figurenzeichnung und eines pessimistischen Gesellschaftsentwurfs, der im direkten Kontrast zum Idealismus des Golden Age stand. Doch der vermeintliche Triumph einer Politique-des-Auteurs, die das Genre der Superheldencomics nicht nur für die Feuilletons nobilitieren, sondern auch tatsächlich mit anspruchsvollen reflexiven Ansätzen und individuellen stilistischen Konzepten reformieren sollte, war von kurzer Dauer. Die von den Autor_innen entworfenen Charaktere und Story-Arcs gingen in den Besitz der Major-Verlage DC und Marvel über, die diese beliebig in Filmen adaptieren und in von den ursprünglichen Künstler_innn nicht immer anerkannten Spin-Offs fortsetzen konnten. Ausgehend vom Beispiel des von Alan Moore kategorisch abgelehnten, in Eigenregie des Verlags DC entstandenen Watchmen-Prequels Before Watchmen (2013) untersucht der geplante Vortrag den Widerstreit in den US-amerikanischen Superheldencomics zwischen einem dynamischen, als kollektive Form des Erzählens realisierten Transmedia Storytelling und der im Zeichen der Medienkonvergenz omnipräsenten Franchise-Verwaltung durch die Kulturindustrie im Zeitalter ihrer digitalen Reproduzierbarkeit, die Charaktere und Story-Arcs lediglich als lukrativen Intellectual Property behandelt.


Jakob F. Dittmar (Malmö)
„Verwendung fremder Bilder und Texte im Comic zwischen Aneignung und Urheberrechtsverletzung“

Digitale Produktionsmöglichkeiten begünstigen das Verbinden von Medienformen und das Mischen von Inhalten. Dabei werden, da Comics mit Text und Bild arbeiten, vielfältige Quellen verwendet, die dem materiellen und immateriellen Urheberrecht unterliegen. Verweise auf Bild- und Textquellen sind jedoch schwer in Comics zu platzieren, daher kommt es immer wieder zu Plagiatsvorwürfen, obwohl man mit gleicher Berechtigung auch die gegebenen Zitate und Bezugnahmen z.B. zur Kunstgeschichte thematisieren könnte. Es wäre vor allem im Umgang mit Comics, die als Collage geschaffen worden sind, zu überlegen, ob man diesen und den ihnen zugrundeliegenden heutigen Bildbearbeitungs-konventionen näher käme, wenn man sie mit der Appropriation Art vergliche. Denn auch bei dieser musste sich das juristische Problemverständnis erst in Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen dieser Kunstrichtung entwickeln, bis ein ausreichend differenzierter Umgang auf juristischer – und auf künstlerischer Seite – erreicht wurde. Entsprechende Irritationen der vorherrschenden Meinung in der Auslegung von Urheberrechten, der Kunstfreiheit usw. wären auch in der Anwendung auf Comics somit anders zu bewerten als das bei undifferenzierten Plagiatsvorwürfen geschieht. Eine entsprechend angepasste Unterscheidung zwischen Plagiat, Zitat und Aneignung wäre ebenso bei der Bewertung von Webcomics und anderen digitalen Comics angebracht, in denen sich regelmäßig nicht nur Collagen, sondern auch Mischungen verschiedener medialer Kanäle finden, die fremdes Material verwendet. Die zugrundeliegenden Standpunkte sollen kurz eingeführt werden, um sie dann an ausgewählten Beispielen zu vertiefen. Aber – das ist klar – das gestalterische Problem, das aus der Platzierung von Urheberrechtsverweisen innerhalb von Comicsequenzen folgt, bleibt.